Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

21. Trebuser Chaussee West (BEE 4)

Gemarkung Beerfelde, Flur 001, Flurstücke: 80, 87, 88, 102, 103, 357, 359 und Flur 003, Flurstück 64
Empfohlene Darstellung: --
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am südlichen Ortsrand westlich der Trebuser Straße. In Teilen werden sie als Pferdekoppel genutzt, überwiegend sind sie aber durch dichten Gehölzbestand geprägt. Teilweise sind auch private Gartenflächen vorhanden. Der Trebuser Graben verläuft durch das Areal und bildet mehrere Teiche. Die Flächen liegen im Wasserschutzgebiet Beerfelde (Zone 3).
Bewertung: Prüffläche ist ungeeignet. Insbesondere der dichte Baum- und Strauchbestand auf einem Großteil der Fläche würden einen erheblichen naturschutzfachlichen Eingriff darstellen. Zudem würden die Flächen voraussichtlich keinen Siedlungszusammenhang bilden, da die Erschließung nur von der Trebuser Straße aus realisiert werden kann.

21.1. Buchholz

Abbildung 14:Übersichtskarte zu Prüfflächen in Buchholz

Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

22. Buchholzer Dorfstraße (BUCH 1)

Gemarkung Buchholz, Flur 001, Flurstücke: 45, 46, 48/1, 48/2, 148, 163
Empfohlene Darstellung: --
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am nördlichen Rand des Siedlungsbereichs, nordwestlich entlang der Buchholzer Dorfstraße. Derzeit wird der Bereich überwiegend gärtnerisch bzw. als Grün- / Brachland genutzt. Nordöstlich grenzt ein bestehender Wirtschaftsweg an die Flächen. Die Flurstücke sind hier sehr tief, möglicherweise. liegt eine Nutzung durch die südlich angrenzende – vorwiegend mit Wohnnutzung geprägte – Bebauung vor. Zwei landwirtschaftliche Betrieb liegen in direkter Nähe (mit ca. 50 Rindern, ca. 80 m entfernt und Bioenergie ca. 120 m).
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für eine gemischte Baufläche geprüft. Aufgrund der angrenzenden (landwirtschaftlichen) Betriebe im Außenbereich und der Erforderlichkeit, die Erschließung herzustellen, wird diese Fläche nicht als Baufläche dargestellt. Die Bebauung an anderer Stelle in Buchholz ist derzeit sinnvoller.