Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

23. Buchholz Nordost (BUCH 2)

Gemarkung Buchholz, Flur 001, Flurstücke: 54, 161, 162, 167, 170, 171, 202, 203
Empfohlene Darstellung: --
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am nordöstlichen Rand des Ortes, nördlich der bereits bebauten Buchholzer Dorfstr. Derzeit wird der Bereich überwiegend als Grünland genutzt oder besteht aus brachgefallenen Äckern. Es sind unterschiedliche Einzelgehölze auf der Fläche vorhanden. Die Fläche schließt direkt an die Bebauung des Ortskerns an, in welcher vorrangig Wohnnutzung sowie kleinere gewerbliche Betriebe vorzufinden sind. Eine Erschließung ist derzeit nicht vorhanden. Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Erzeugung von Bioenergie liegt ca. 50 m entfernt nördlich des Gebiets.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für gemischte Bauflächen geprüft. Aufgrund der fehlenden Erschließung ist die Fläche nur im Zusammenhang mit Buch 3 zu denken. Die zur Verfügung stehende Fläche ist eher gering bei gleichzeitig dichtem Gehölzbestand und großem Erschließungsaufwand. Die Fläche wird nicht als Baufläche dargestellt. Die Bebauung an anderer Stelle in Buchholz ist derzeit sinnvoller.

24. Steinhöfeler Straße (BUCH 3)

Gemarkung Buchholz, Flur 001, Flurstücke: 100, 162, 171, 237
Empfohlene Darstellung: ~ 3,2 ha Wohnbaufläche
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Fläche liegt am südöstlichen Rand des Ortes und wird süd- bzw.- südwestlich von der Steinhöfeler Straße sowie östlich durch einen bestehenden Wirtschaftsweg umgrenzt. Im Westen grenzt das Gebiet an einen Teich mit mglw. hochwertigen und dichten Gehölzbestand, tlw. entlang Steinhöfeler Str. Derzeit wird der Bereich überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. In ca. 200 m Entfernung liegt ein landwirtschaftlicher Betrieb.
  • Bestandsgehölze entlang des Teichs schneiden das Gebiet von Steinhöfeler Straße ab (keine Erschließung darüber möglich)
  • Alleepflanzung im Norden im Landschaftsplan dargestellt
  • mglw. immissionsrelevante Auswirkungen von dem landwirtschaftlichen Betrieb in 200 m Entfernung
  • Derzeit nicht in Klarstellungs- bzw. Ergänzungssatzung enthalten.
  • Für die Entwicklung des Gebietes wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
  • Voraussichtlich Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR.

25. Fürstenwalder Allee / südwestlicher Ortsausgang (BUCH 4)

Gemarkung Buchholz, Flur 002, Flurstück 74
Empfohlene Darstellung: ~ 0,4 ha Wohnbaufläche
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Gebietsbeschreibung: Die Fläche liegt am südwestlichen Rand des Ortes an der Fürstenwalder Allee. Gegenüber liegen Mehrfamilienhäuser. Derzeit wird der Bereich ackerbaulich genutzt.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort ist als Neuausweisung für Wohnbauflächen vorgesehen. Die Erschließung ist aufgrund der Lage an der Fürstenwalder Allee gesichert. Derzeit ist die Fläche nicht in der Klarstellungs- bzw. Ergänzungssatzung enthalten, dies ist Grundlage für eine Entwicklung der Fläche. Es erfolgt voraussichtlich keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR, hierbei handelt es sich um die „Spiegelung“ bestehender Bebauung.