Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

34.1. Heinersdorf (mit Behlendorf, Fritzfelde, Heinersdorfer Vorwerk)

Abbildung 18: Übersichtskarte zu Prüfflächen in Heinersdorf

Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

35. Frankfurter Chaussee Ost (HEIN 1)

Gemarkung Heinersdorf, Flur 003, Flurstücke: 80, 429, 430
Empfohlene Darstellung: ~ 0,7 ha Wohnbaufläche
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen auf der Südseite der Bundesstraße B5 / Frankfurter Chaussee. Sie sind unbebaut und werden landwirtschaftlich genutzt. Im östlichen Bereich der Fläche befindet sich eine Baumschule. Die gegenüberliegende Straßenseite ist überwiegend bereits mit Wohnhäusern bebaut. Hier besteht Baurecht und Nachverdichtungspotenzial im Geltungsbereich des BPL „Wohnen am Teufelstein“.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Aufgrund des Anschlusses an bestehende Siedlungsflächen bietet sich die Fläche als kleinteilige Abrundung an. Die Fläche befindet sich an der Bundesstraße B5 (voraussichtlich innerhalb der Ortsdurchfahrt). Die vorhandenen Bäume müssten entfernt werden. Die Entwicklung der Fläche kann über die Anpassung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung entwickelt werden (Spiegelung bestehender Bebauung). In diesem Fall wäre voraussichtlich keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR erforderlich.

36. Hasenfelder Weg am südl. Ortsausgang (HEIN 2)

Gemarkung Heinersdorf, Flur 003, Flurstücke: 176, 177
Empfohlene Darstellung: ~ 1,2 ha Wohnbauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Fläche liegt auf der Südseite des Hasenfelder Weges. Sie ist unbebaut und wird landwirtschaftlich genutzt. Die gegenüberliegende Straßenseite ist bereits mit Wohnhäusern bebaut.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Aufgrund des Anschlusses an bestehende Siedlungsflächen bietet sich die Fläche als kleinteilige Abrundung an. Die Entwicklung der Fläche kann über die Anpassung der Innenbereichs- und Abrundungssatzung erforderlich (Spiegelung vorhandener Bebauung). In diesem Fall wäre voraussichtlich keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR erforderlich.