Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

50.1. Schönfelde

Abbildung 21: Übersichtskarte zu Prüfflächen in Schönfelde

Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

51. Östl. Seite Hoppegartener Str. (SCHÖ 1)

Gemarkung Schönfelde, Flur 001, Flurstück 169
Empfohlene Darstellung: ~ 1,0 ha Wohnbauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am nördlichen Rand des Ortes, östlich der bereits bebauten Hoppegartener Str. sowie an der Bundesstraße B 168. Derzeit wird der Bereich überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. Die Zufahrt befindet sich für den einen Teilbereich innerhalb der Ortsdurchfahrt.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Aufgrund des Anschlusses an bestehende Siedlungsflächen und die vorhandene gegenüberliegende Bebauung bietet sich die Fläche als kleinteilige Abrundung an. Die vorhandene Feldgehölzhecke müsste entfernt und kompensiert werden. Bei straßenbegleitender Entwicklung des Gebiets ist die Anpassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ausreichend. In diesem Fall erfolgt voraussichtlich auch keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR.

52. Nördlich Dorfstr (SCHÖ 2)

Gemarkung Schönfelde, Flur 002, Flurstücke: 30, 111, 180
Empfohlene Darstellung: ~ 0,6 ha Wohnbauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen innerorts am Anger, nördlich der Dorfstraße zwischen bestehenden Einfamilienhäusern. In nördlicher Richtung befindet sich ein Pferdestall. Derzeit ist der Bereich überwiegend unbebaut und mit Wiese bewachsen. In einem Teil befinden sich Sträucher sowie der private Garten eines Wohnhauses.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Aufgrund des Anschlusses an bestehende Siedlungsflächen bietet sich die Fläche als klassische Innenentwicklung an. Nördlich angrenzend befinden sich Pferdeställe. Hier sind evtl. Immissionskonflikte zu klären. Die vorhandenen Sträucher müssten entfernt und kompensiert werden. Bei straßenbegleitender Entwicklung des Gebiets ist die Anpassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ausreichend. In diesem Fall erfolgt voraussichtlich auch keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR.