Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

53. Südöstlicher Ortsausgang (SCHÖ 3)

Gemarkung Schönfelde, Flur 002, Flurstücke: 219, 221
Empfohlene Darstellung: --
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am südöstlichen Ortsausgang, westlich der nördlich der Dorfstraße. Angrenzend befinden sich Mehrfamilienhäuser. Derzeit ist der Bereich unbebaut und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Bewertung: Prüffläche ist ungeeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Aufgrund der Lage (Kreisstraße, Tiefpunkt im Gelände) und verfügbarer anderer Flächen, soll die Fläche derzeit nicht entwickelt werden.

54. Nordöstlicher Ortsausgang (SCHÖ 4)

Gemarkung Schönfelde, Flur 002, Flurstücke: 116, 125
Empfohlene Darstellung: ~ 0,2 ha Wohnbauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am südöstlichen Ortsausgang, westlich der nördlich der Dorfstraße. Angrenzend befinden sich Mehrfamilienhäuser. Derzeit ist der Bereich unbebaut und wird intensiv landwirtschaftlich genutzt.
  • Das dort vorhandene Gehölz müsste entfernt und kompensiert werden.
  • Voraussichtlich keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR, sofern Entwicklung im Rahmen einer § 34-Satzung.
  • Derzeit nicht in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung enthalten.

55. Nördlicher Ortsausgang (SCHÖ 5)

Gemarkung Schönfelde, Flur 002, Flurstücke: 38, 43, 142, 144, 160, 162, 179, 226
Empfohlene Darstellung:~ 0,6 ha Wohnbauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am nördlichen Ortsausgang, östlich der Hoppegartener Str. / Bundesstraße B 168. Das Areal ist mit zwei Einfamilienhäusern und mehreren Nebengelassen bebaut. Eines der Grundstücke wird von Westen aus erschlossen, eines über eine eigene Zufahrt von Norden.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Es erfolgt lediglich eine Anpassung an den Bestand. Es handelt sich um Bestandsgebäude, diese sind derzeit nicht in der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung enthalten.