61. Buchholzer Landstraße (STEIN 6)
Gemarkung Steinhöfel, Flur 001, Flurstücke: 156, 157, 158, 159, 160 | |
Empfohlene Darstellung: ~ 13,7 ha Gewerbliche Bauflächen | |
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert) | Empfohlene Darstellung |
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen außerhalb der Ortslage entlang der Buchholzer Landstraße, an welcher sich bereits gewerbliche Bauflächen befinden. Die geplanten Flächen liegen gegenüber des bestehenden Gewerbegebiets mit Solarpark und werden derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Außer straßenbegleitenden Bäumen ist das Areal frei von Gehölzen. An das Areal anliegend ist bereits die Erschließung vorhanden. | |
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für gewerbliche Bauflächen geprüft. Aufgrund des Anschlusses an ein bestehendes Gewerbegebiet ist eine entsprechende Vorprägung vorhanden. Die nächst gelegene Wohnbebauung - innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles - liegt in rund 250 m Entfernung. An das bestehende Gewerbegebiet angrenzend liegen zwei Wohnhäuser im Außenbereich. Für die Entwicklung des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In diesem Rahmen ist eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen und ggf. eine Immissionskontingentierung vorzunehmen. Weiterhin sind ist die verkehrlichen Belange vertiefend zu prüfen. |