Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

61. Buchholzer Landstraße (STEIN 6)

Gemarkung Steinhöfel, Flur 001, Flurstücke: 156, 157, 158, 159, 160
Empfohlene Darstellung: ~ 13,7 ha Gewerbliche Bauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen außerhalb der Ortslage entlang der Buchholzer Landstraße, an welcher sich bereits gewerbliche Bauflächen befinden. Die geplanten Flächen liegen gegenüber des bestehenden Gewerbegebiets mit Solarpark und werden derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Außer straßenbegleitenden Bäumen ist das Areal frei von Gehölzen. An das Areal anliegend ist bereits die Erschließung vorhanden.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für gewerbliche Bauflächen geprüft. Aufgrund des Anschlusses an ein bestehendes Gewerbegebiet ist eine entsprechende Vorprägung vorhanden. Die nächst gelegene Wohnbebauung - innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles - liegt in rund 250 m Entfernung. An das bestehende Gewerbegebiet angrenzend liegen zwei Wohnhäuser im Außenbereich. Für die Entwicklung des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. In diesem Rahmen ist eine schalltechnische Untersuchung zu erstellen und ggf. eine Immissionskontingentierung vorzunehmen. Weiterhin sind ist die verkehrlichen Belange vertiefend zu prüfen.

61.1. Tempelberg

Abbildung 23:Übersichtskarte zu Prüfflächen in Tempelberg

Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

62. Buchholzer Str. (TEMP 1)

Gemarkung Tempelberg, Flur 003, Flurstücke: 65, 67, 262, 263, 358
Empfohlene Darstellung: ~ 1,2 ha Wohnbauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am südwestlichen Rand des Ortes an der Buchholzer Straße. Derzeit wird der Bereich intensiv ackerbaulich genutzt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist bereits Bebauung mit Wohngebäuden vorhanden. Südwestlich angrenzend befindet sich ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Aufgrund der gegenüberliegenden Bebauung handelt es sie hierbei um eine klassische „Spiegelung“. Durch die Erweiterung kann auch ein Hof, der sich geringfügig im Außenbereich befindet, in den Siedlungszusammenhang einbezogen werden. Bei straßenbegleitender Entwicklung des Gebiets ist die Anpassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ausreichend. In diesem Fall erfolgt auch keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR.