Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1. Übergeordnete Planungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan ist somit an die übergeordneten Planungsvorgaben gebunden.

Die für die Gemeinde Steinhöfel relevanten Ziele sind im Wesentlichen in folgenden Planungen enthalten:

  • im Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 235)),
  • im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) vom 29.04.2019 (GVBl. II, Nr. 35) sowie
  • im Sachlichen Teilregionalplan „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree (RPl-RS/GSP), in Kraft getreten mit Bekanntmachung der Genehmigung (im ABl. Nr. 42 vom 27.10.2021, S. 812).

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung sowie die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Aufstellung des Flächennutzungsplans beteiligt, um deren Belange in die Abwägung und Planung einstellen zu können. Dies dient auch der Anfrage nach den Zielen der Raumordnung.

4.1.1. Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)

Das LEPro 2007 trifft Festlegungen, die als Grundsätze der Raumordnung in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Die Grundsätze des LEPro 2007 beschränken sich auf raumbedeutsame Aussagen und sind Grundlage für die Konkretisierung auf nachfolgenden Planungsebenen (insbesondere des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) und der Regionalplanung).

Für die Gemeinde Steinhöfel sind die folgenden Festlegungen von wesentlicher Bedeutung:

Gemäß § 2 Abs. 3 sollen in den ländlichen Räumen in Ergänzung zu den traditionellen Erwerbsgrundlagen neue Wirtschaftsfelder erschlossen und weiterentwickelt werden. Hierzu zählen insbesondere die Neuausrichtung der Landwirtschafts- und Energiepolitik. Nach § 4 Abs. 2 sollen durch eine nachhaltige und integrierte ländliche Entwicklung die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, die touristischen Potenziale, die Nutzung regenerativer Energien und nachwachsender Rohstoffe in den ländlichen Räumen als Teil der Kulturlandschaft weiterentwickelt werden. Die Gemeinde Steinhöfel kommt diesen Belangen u.a. mit dem Gesamtgemeindlichen Konzept für großflächige Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach. Weiterhin sind in der vorliegenden Planung u. a. neue gewerbliche Bauflächen dargestellt sowie Möglichkeiten für die Nutzung wirtschaftlicher Impulse entlang der überregionalen Radwege sowie in den historischen Wirtschaftsgebäuden geschaffen.

Gemäß § 3 Abs. 1 LEPro 2007 soll die Hauptstadtregion (Gesamtgebiet der Länder Berlin-Brandenburg) nach den Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung entwickelt werden. Die Siedlungsentwicklung soll gem. § 5 Abs. 1 auf Zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche ausgerichtet werden. Steinhöfel ist kein zentraler Ort bzw. raumordnerisch festgelegter Bereich in diesem Sinne. Die Entwicklungsmöglichkeiten werden daher in der vorliegenden Planung überwiegend auf die landesplanerische Innenentwicklung beschränkt.

Gem. § 5 Abs. 2 soll die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dabei sollen die Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen und die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit Priorität haben. Die Gemeinde Steinhöfel hat im Rahmen der vorliegenden Neuaufstellung vorhandene Potenziale der Innenentwicklung geprüft. Gemäß § 5 Abs. 3 wurden bei der Siedlungsentwicklung verkehrssparende Siedlungsstrukturen angestrebt.

Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden (vgl. § 6 Abs. 1). Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden.

4.1.2. Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin - Brandenburg (LEP HR)

Der LEP HR bindet die Hauptstadtregion in nationale und internationale Verflechtungen ein, ermöglicht Wachstum, ordnet räumlich die Daseinsvorsorge, orientiert die Infrastrukturentwicklung auf räumliche Schwerpunkte, schützt Freiräume und natürliche Ressourcen und regt nachfolgende Akteursebenen zur Gestaltung von Handlungsräumen an. Er stellt als überörtliche und zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der Länder Berlin und Brandenburg die raumordnerischen Grundsätze dar und setzt damit einen Rahmen für die künftige räumliche Entwicklung in der Hauptstadtregion.

Darstellung landesplanerischer Ziele und Grundsätze

Die Gemeinde Steinhöfel gehört nicht zu den Schwerpunkten der Wohnsiedlungsflächenentwicklung nach Z 5.6 LEP HR. Die Möglichkeiten zur Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen richten sich deshalb nach Z 5.5 LEP HR (Eigenentwicklung). Teilbereiche des Gemeindegebiets sind als Freiraumverbund gekennzeichnet.

Abbildung 11: Auszug aus dem LEP HR - Festlegungskarte

Folgende wesentliche Ziele und Grundsätze des LEP HR sind für die Gemeinde Steinhöfel von Bedeutung:

G 2.2 Gewerbeflächenentwicklung

Die Entwicklung von gewerblichen Bauflächen ist unter Berücksichtigung bzw. Beachtung der qualitativen Festlegungen zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung in der gesamten Hauptstadtregion möglich. Gewerbliche Bauflächen sollen bedarfsgerecht und unter Minimierung von Nutzungskonflikten an geeigneten Standorten entwickelt werden. Eine Inanspruchnahme des Freiraumverbundes ist ausgeschlossen und nur unter den in Z 6.2 Absatz 2 genannten Ausnahmen möglich. Die Planung neuer gewerblicher Bauflächen soll bedarfsgerecht und nachhaltig erfolgen. Neben einer verkehrlich guten Anbindung kann eine möglichst geringe Inanspruchnahme neuer Flächen niedrige Infrastrukturfolgekosten nach sich ziehen. (vgl. S. 54 LEP HR)

  • Bewertung: Nach derzeitigem Planungsstand erfolgt die Darstellung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen in verkehrsgünstiger Lage in Heinersdorf (HEIN 6 und HEIN 7) und Steinhöfel (STEIN 6). Kleinere Bestandsgewerbe werden in Jänickendorf (JÄ 5), Hasenfelde (HAS 1) und Neuendorf im Sande dargestellt. Es erfolgt keine Inanspruchnahme des Freiraumverbundes. Dieser ist zur besseren Nachvollziehbarkeit im Vorentwurf in die Planzeichnung übernommen. Die dargestellten Flächen können Arbeitsplätze in der Gemeinde schaffen und ggf. Pendlerbeziehungen minimieren.

Z 2.12 Errichtung oder Erweiterung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen außerhalb Zentraler Orte

Die Errichtung oder die Erweiterung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen ist abweichend von Z 2.6 auch außerhalb der Zentralen Orte zulässig, wenn das Vorhaben überwiegend der Nahversorgung dient und sich der Standort in einem zentralen Versorgungsbereich befindet.

  • Bewertung: Nach derzeitigem Planungsstand sind mit der Flächennutzungsplanung keine Darstellungen von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel vorgesehen.

G 4.1 Kulturlandschaftliche Handlungsräume

Kulturlandschaften sollen auf regionaler Ebene identifiziert und weiterentwickelt werden. Die vielfältigen Kulturlandschaften mit ihren prägenden Merkmalen und Kultur- und Naturdenkmälern sollen behutsam weiterentwickelt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen dem Erhalt regionaler Werte und neuen Nutzungs- und Gestaltungsanforderungen zu finden. Nutzungen im Außenbereich, wie erneuerbare Energien, Rohstoffabbau, Netzausbau, Deponien sowie sonstige technische Anlagen, sollen verträglich in die Kulturlandschaften integriert werden (aus „Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“, MKRO 2016).

  • Bewertung: Gemäß dem Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg ist das Landschaftsbild im Gemeindegebiet Steinhöfels überwiegend von sehr geringer bis gering-mittlerer Bedeutung. Die prägenden Kultur- und Naturdenkmäler werden im Rahmen der Neuaufstellung berücksichtigt.

G 5.1 Innenentwicklung und Funktionsmischung

(1) Die Siedlungsentwicklung soll unter Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur auf die Innenentwicklung konzentriert werden. Dabei sollen die Anforderungen, die sich durch die klimabedingte Erwärmung insbesondere der Innenstädte ergeben, berücksichtigt werden.

(2) Die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung und Erholung sollen einander räumlich zugeordnet und ausgewogen entwickelt werden.

  • Bewertung: Die Gemeinde Steinhöfel priorisiert im Rahmen der Neuaufstellung vorhandene Potenziale der Innenentwicklung, bspw. durch die Nachnutzung baulich vorgeprägter Flächen oder das Schließen von Baulücken. Auch Neuausweisungen sind überwiegend im Sinne der Innenentwicklung vorgesehen (Spiegelung, Abrundung entlang vorhandener Straßen). Hierbei werden die Belange der Funktionsbündelung und Nutzugsmischung beachtet. Insbesondere in den historischen Ortslagen werden weiterhin gemischte Bauflächen dargestellt.

Z 5.2 Anschluss neuer Siedlungsflächen

(1) Neue Siedlungsflächen sind an vorhandene Siedlungsgebiete anzuschließen.

(2) Für Gewerbe- und Industrieflächen sind Ausnahmen von Absatz 1 zulässig, wenn besondere Erfordernisse des Immissionsschutzes oder der Verkehrserschließung ein unmittelbares Angrenzen neuer Flächen an vorhandene Siedlungsgebiete ausschließen.

  • Bewertung: Nach derzeitigem Planungsstand schließen die neu dargestellten Siedlungsflächen an bestehende an. Neuausweisungen im Außenbereich sind nicht vorgesehen.

Z 5.3 Umwandlung von Wochenend- oder Ferienhausgebieten und von weiteren Siedlungsflächen

Die Umwandlung von Wochenend- oder Ferienhausgebieten und von weiteren hochbaulich geprägten Siedlungsflächen im Außenbereich in Wohnsiedlungsflächen ist zulässig, wenn sie an die vorhandenen Siedlungsgebiete angeschlossen sind.

  • Bewertung: Es erfolgt die Neuausweisung von Bauflächen für bestehende hochbaulich geprägte Siedlungsflächen im Außenbereich. Diese befinden sich angrenzend an die bestehenden Siedlungsflächen und entsprechend daher dem Ziel 5.3 (z.B. DEM 1, NEU 2, SCHÖ 5)

Z 5.4 Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen

Die Erweiterung von Streu- und Splittersiedlungen ist zu vermeiden und nur dann zulässig wenn insbesondere keine zusätzlichen Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden.

  • Bewertung: Nach derzeitigem Planungsstand wird das Ziel 5.4 erfüllt.

Z 5.5 Eigenentwicklung für den örtlichen Bedarf

(1) In allen Gemeinden oder Gemeindeteilen, die keine Schwerpunkte für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung gemäß Z 5.6 sind, ist eine Wohnsiedlungsentwicklung für den örtlichen Bedarf im Rahmen der Eigenentwicklung nach Absatz 2 möglich.

(2) Die Eigenentwicklung ist durch Innenentwicklung und zusätzlich im Rahmen der Eigenentwicklungsoption mit einem Umfang von bis zu 1 Hektar/1 000 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 31. Dezember 2018) für einen Zeitraum von zehn Jahren für Wohnsiedlungsflächen möglich. Wohnsiedlungsflächen, die in Flächennutzungsplänen oder in Bebauungsplänen vor dem 15. Mai 2009 dargestellt bzw. festgesetzt wurden, aber noch nicht erschlossen oder bebaut sind, werden auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet.

(3) Auf die Eigenentwicklungsoption nach Absatz 2 Satz 1 nicht angerechnet werden Wohnsiedlungsflächen, die aufgrund bestandskräftiger Entscheidungen über eine Zielabweichung von 4.5 (Z) Absatz 2 LEP B-B zulässig waren.

  • Bewertung:

Die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen (Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im FNP) ist im Grundsatz auf die Sicherung des örtlichen Bedarfs begrenzt (Eigenentwicklung).

Die Entwicklung soll prioritär im Rahmen der Innenentwicklung erfolgen. Darüber hinaus sind Flächeninanspruchnahmen im Rahmen der Eigenentwicklung (Ziel 5.5) möglich. Festgelegt in Ziel 5.5 ist das Flächenpotenzial für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung (EEO): Dieses beträgt 1 ha je 1.000 EW und ist frei auf alle Ortsteile verteilbar. Die EEO beträgt 4,5 ha (siehe Tabelle 4).

Hierzu sind im Rahmen des Verfahrens Abstimmungen mit der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vorgesehen.

Tabelle 4: Bilanzierung der Wohnsiedlungsflächen

Zur Verfügung stehendes Flächenkontingent Flächengröße
Eigenentwicklungsoption entsprechend Ziel 5.5 auf Grundlage von einer Bevölkerungsanzahl von 4.448 Einwohnern[footnoteRef:20] [20: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2019): Statistischer Bericht Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsstand im Land Brandenburg Dezember 2018. 2., korrigierte Auflage.] 4,5 ha
Inanspruchnahme durch die nicht ausgeschöpften Potenziale aus dem rechtswirksamen FNP entsprechend telefonischer Auskunft im Januar 2024- 0,0 ha
Geplante Rücknahmen von Wohnsiedlungsflächen mit Bewertung
Bezeichnung Kurzbewertung (siehe Kapitel 8)Größe der Fläche im rechtsw. FNPAuswirkungen auf das Flächenkontingent
Heinersdorf (Behlendorf)Rücknahme, unbebaut0,4 ha+ 0,4 ha
BeerfeldeRücknahme, unbebaut0,5 ha+ 0,5 ha
BeerfeldeRücknahme, unbebaut1,0 ha+ 1,0 ha
SteinhöfelRücknahme, unbebaut3,4 ha+ 3,4 ha
BuchholzRücknahme, Außenbereichsbebauung3,2 ha--
BuchholzRücknahme, Außenbereichsbebauung2,1 ha--
Schönfelde Rücknahme, unbebaut0,8 ha+ 0,8 ha
SUMME+ 6,1 ha
Flächenkontingent nach Rücknahme der Bauflächen10,6 ha
Geplante neue Wohnsiedlungsflächen mit Bewertung
BezeichnungKurzbewertung (siehe Kapitel 9)Größe der FlächeAuswirkungen auf das Flächenkontingent
AR 2 „Bahnhofsstraße“vsl. anzurechnen1,3 ha- 1,3 ha
BEE 1 „Wohnen am Barschpfuhl“teilweise bebaut; Erschließung vorhanden0,9 ha
BEE 3 „Trebuser Chaussee Ost“Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,3 ha--
BUCH 3 „Steinhöfeler Straße“vsl. anzurechnen3,2 ha- 3,2 ha
BUCH 4 „Fürstenw. Allee / südwestl. Ortsausgang“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,4 ha--
DEM 1 „Dorfstraße Nord“ vsl. anzurechnen0,5 ha- 0,5 ha
DEM 2 „Dorfstraße Süd“überwiegend Bestand; Erschließung vorhanden1,7 ha--
GÖ 1 „Dr.-Schubert-Straße Süd“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,5 ha--
HAS 3 „Wohnen am Waldweg West“ vsl. teilweise anzurechnen; Erschließung vorhanden1,2 ha- 0,6 ha
HEIN 1 „Frankfurter Chaussee Ost“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,7 ha--
HEIN 2 „Hasenfelder Weg am südl. Ortsausgang“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden1,2 ha--
HEIN 4 „Lietzener Weg“vsl. anzurechnen1,0 ha- 1,0 ha
HEIN 8 „Behlendorf, Baathstr / Müncheberger Weg“vsl. anzurechnen0,3 ha- 0,3 ha
JÄ 2 „Westliches Ende Am Dorfring“ Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,2 ha--
JÄ 3 „Westliches Ende Feldweg“vsl. anzurechnen0,9 ha- 0,9 ha
JÄ 5 „Am Dorfring / Neumühler Weg“Bestand, keine Neuinanspruchnahme 0,6 ha--
NEU 1 „Am Storchennest“ vsl. anzurechnen1,0 ha- 1,0 ha
NEU 2 „Wohnen am Margaretenhof“ vsl. anzurechnen0,8 ha- 0,8 ha
SCHÖ 1 „Östl. Seite Hoppegartener Str.“Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden1,0 ha--
SCHÖ 2 „Nördlich Dorfstraße“Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,6 ha--
SCHÖ 4 „Nordöstlicher Ortsausgang“Spiegelung bestehender Bebauung; Erschließung vorhanden0,2 ha--
SCHÖ 5 „Nördlicher Ortsausgang“Bestand, keine Neuinanspruchnahme 0,6 ha--
STEIN 1 „Zur Kleinbahn Süd“ Spiegelung bestehender / zulässiger Bebauung; Erschließung vorhanden0,8 ha--
STEIN 2 „Alter Gutshof“Innenentwicklung; Erschließung vorhanden0,8 ha--
STEIN 3 „Gutsweg Nord“ vsl. anzurechnen0,9 ha- 0,9 ha
STEIN 5 „Straße der Freundschaft“Entwicklung nach § 34 BauGB; Erschließung vorhanden0,2 ha--
TEMP 1 „Buchholzer Straße“ tlw. Bestand, tlw. Spiegelung besehender Bebauung; Erschließung vorhanden1,2 ha--
TEMP 2 „Müncheberger Str.“ vsl. anzurechnen2,1 ha- 2,1 ha
SUMME- 12,6 ha
Flächenkontingent nach Rücknahme der Bauflächen.- 2,0 ha

Das Flächenpotenzial für die Wohnsiedlungsflächenentwicklung im Rahmen der Eigenentwicklung (EEO) wird derzeit um 2,1 ha überschritten. Die Abstimmung hierzu erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs.1 BauGB.

Z 5.7 Weitere Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung

Weitere Schwerpunkte der Wohnsiedlungsflächenentwicklung sind die gemäß Z 3.3 festgelegten Grundfunktionalen Schwerpunkte.

  • Bewertung: Da in der Gemeinde Steinhöfel kein Grundfunktionaler Schwerpunkt vorhanden ist, besteht keine zusätzliche Wachstumsreserve.

Z 6.2 Freiraumverbund

Der Freiraumverbund ist räumlich und in seiner Funktionsfähigkeit zu sichern. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die den Freiraumverbund in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, sind ausgeschlossen, sofern sie die Funktionen des Freiraumverbundes oder seine Verbundstruktur beeinträchtigen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Bewertung: Eine Inanspruchnahme des Freiraumverbundes wird mit der Fortschreibung des FNP nicht vorbereitet.