Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

47.1. Neuendorf im Sande (mit Bahnhofsiedlung, Gutshof, Margaretenhof)

Abbildung 20: Übersichtskarte zu Prüfflächen in Neuendorf im Sande

Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

48. Am Storchennest (NEU 1)

Gemarkung Neuendorf, Flur 002, Flurstücke: 67, 346, 347, 360
Empfohlene Darstellung: ~ 1,0 ha gemischte Bauflächen
Luftbild (© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0) mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen östlich im angrenzend an den Ortskern. Derzeitig sind diverse Nutzungen auf den durch die Straße am Storchennest erschlossenen Flächen zu finden. Tlw. liegen die Flächen brach, werden gärtnerisch oder als Grünland sowie als kleinteilige Acker genutzt. Im Nordwesten befinden sich bestehende Nebenanlagen (Schuppen, Garagen). Östlich schließt sich weitreichendes Ackeroffenland an. Es ist kaum Bestandsvegetation auf den Flächen vorhanden.
  • Möglicherweise Nutzungskonflikte durch die bestehende Bebauung und gärtnerische Nutzung
  • Ertüchtigung des Wirtschaftsweges erscheint notwendig bei gesamter Flächenentwicklung
  • Bei straßenbegleitender Entwicklung des Gebiets ist die Anpassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ausreichend.
  • In diesem Fall erfolgt auch keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR.
  • Die Fläche wäre voraussichtlich auf das Flächenkontingent des LEP HR anzurechnen.

49. Wohnen am Margaretenhof (NEU 2)

Gemarkung Neuendorf im Sande, Flur 001, Flurstücke: 80, 82, 83, 84/1, 158, 160
Empfohlene Darstellung: ~ 0,8 ha Wohnbauflächen
Luftbild (© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0) mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen nördlich angrenzend an die Siedlung Margaretenhof. Diese liegt ca. 2 km vom Ortskern Neuendorf im Sande entfernt. Die bereits im Bestand vorhandenen Wohnhäuser entlang der Straße Margaretenhof (L36) sind bereits durch Außenbereichssatzung festgesetzt. Im Anschluss an die kleinteilige Wohnbebauung befinden sich gewerbliche Nutzflächen. Diese sind durch B-Plan festgesetzt. Derzeit befinden sich innerhalb der Prüffläche bereits ein Wohnhaus sowie Ackerflächen. Südlich angrenzend verläuft der Charlottenhofer Graben. Dieser grenzt die innerhalb der Außenbereichssatzung liegende Wohnnutzung räumlich von der Prüffläche ab. Funktional stehen diese jedoch in Verbindung. Im Norden schließt sich weitreichendes Ackeroffenland an. Es ist tlw. Bestandsvegetation vorhanden.
Bewertung: Prüffläche ist bedingt geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für eine Wohnbaufläche geprüft. Es entstehen möglicherweise Nutzungskonflikte durch die bestehende Bebauung sowie der gewerbliche Nutzung in direkter Umgebung. Diese scheint jedoch keine Immissionen zu verursachen. Die Fläche ist derzeit nicht in der Außenbereichssatzung enthalten, diese müsste angepasst werden. Die Fläche wäre voraussichtlich auf das Flächenkontingent des LEP HR anzurechnen.