Planungsdokumente: Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

50. Geplanter Waldkindergarten Steinhöfeler Chaussee (NEU 3)

Gemarkung Neuendorf, Flur 002, Flurstücke: 9, 10
Empfohlene Darstellung: ~ 2,5 ha Gemeinbedarfsfläche
Luftbild (© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0) mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die geplante Fläche liegt außerhalb des Siedlungskernbereichs, südwestlich der Ortslage Neuendorf im Sande. Geplant wird hier ein Kindergarten. Die Fläche grenzt an die Steinhöfeler Chaussee (L 36). Derzeit befindet sich hier ein Bolzplatz (Privateigentum), außerdem finden hier in unregelmäßigen Abständen örtliche Veranstaltungen / Märkte statt. Derzeit werden die Flächen größtenteils als Wald ausgewiesen. Östlich angrenzend verläuft der Neuendorfer Hauptgraben.
  • Durch die Lange an der Landesstraße ist die Erschließung von dort aus nur eingeschränkt möglich. Es ist eine Erschließung von der Alten Dorfstraße aus anzustreben.
  • Der bestehende Gehölzbestand (Wald) erfordert einen hohen Abwägungsbedarf, auch wenn hier ein Waldkindergarten mit voraussichtlich geringem Eingriff realisiert werden soll.
  • Mglw. Immissionskonflikte mit bestehenden Bolzplatz (tlw. örtliche Veranstaltungen)
  • Die Fläche liegt in einer Senke (ca. 2 m abgesenkt von Straßenniveau)
  • Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

50.1. Schönfelde

Abbildung 21: Übersichtskarte zu Prüfflächen in Schönfelde

Luftbild © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

51. Östl. Seite Hoppegartener Str. (SCHÖ 1)

Gemarkung Schönfelde, Flur 001, Flurstück 169
Empfohlene Darstellung: ~ 1,0 ha Wohnbauflächen
Wirksamer FNP mit Prüffläche (rot markiert)Empfohlene Darstellung
Gebietsbeschreibung: Die Flächen liegen am nördlichen Rand des Ortes, östlich der bereits bebauten Hoppegartener Str. sowie an der Bundesstraße B 168. Derzeit wird der Bereich überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. Die Zufahrt befindet sich für den einen Teilbereich innerhalb der Ortsdurchfahrt.
Bewertung: Prüffläche ist geeignet. Der Standort wurde als Neuausweisung für Wohnbauflächen geprüft. Aufgrund des Anschlusses an bestehende Siedlungsflächen und die vorhandene gegenüberliegende Bebauung bietet sich die Fläche als kleinteilige Abrundung an. Die vorhandene Feldgehölzhecke müsste entfernt und kompensiert werden. Bei straßenbegleitender Entwicklung des Gebiets ist die Anpassung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ausreichend. In diesem Fall erfolgt voraussichtlich auch keine Anrechnung auf das Flächenkontingent des LEP HR.