Gemarkung Neuendorf, Flur 002, Flurstücke: 9, 10 |
Empfohlene Darstellung: ~ 2,5 ha Gemeinbedarfsfläche |
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Luftbild (© GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0) mit Prüffläche (rot markiert) | Empfohlene Darstellung |
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Gebietsbeschreibung: Die geplante Fläche liegt außerhalb des Siedlungskernbereichs, südwestlich der Ortslage Neuendorf im Sande. Geplant wird hier ein Kindergarten. Die Fläche grenzt an die Steinhöfeler Chaussee (L 36). Derzeit befindet sich hier ein Bolzplatz (Privateigentum), außerdem finden hier in unregelmäßigen Abständen örtliche Veranstaltungen / Märkte statt. Derzeit werden die Flächen größtenteils als Wald ausgewiesen. Östlich angrenzend verläuft der Neuendorfer Hauptgraben. |
- Durch die Lange an der Landesstraße ist die Erschließung von dort aus nur eingeschränkt möglich. Es ist eine Erschließung von der Alten Dorfstraße aus anzustreben.
- Der bestehende Gehölzbestand (Wald) erfordert einen hohen Abwägungsbedarf, auch wenn hier ein Waldkindergarten mit voraussichtlich geringem Eingriff realisiert werden soll.
- Mglw. Immissionskonflikte mit bestehenden Bolzplatz (tlw. örtliche Veranstaltungen)
- Die Fläche liegt in einer Senke (ca. 2 m abgesenkt von Straßenniveau)
- Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
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