5.5. Pflanzbindungen
Zur Anpflanzung von Bäumen, Baumgruppen, Hecken und/oder Sträuchern innerhalb der festgesetzten GE, GI und SO PV sind ausschließlich standortstypische autochtone Arten und Sorten zu verwenden, die dem Leitbild der potentiellen natürlichen Vegetation entsprechen.