Aufstellungsbeschluss
Am 02. Dezember 2021 wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Energie- und Gewerbepark Hohensaaten" gefasst; der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 6/2021 vom 16. Dezember 2021 bekannt gemacht.
Landesplanerische Stellungnahme
Der Aufstellungsbeschluss wurde mit Schreiben vom __.______ 2021 bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung (GL) zur Anzeige gebracht. Die Grundsätze, Ziele und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung wurden der Gemeinde durch Schreiben der GL vom __.______ 202_ mitgeteilt.
Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit Nachbargemeinden
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom __.______ 202_ von der Planung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Die betroffenen Nachbargemeinden wurden von der Planung unterrichtet. Bis zum __.______ 202_ äußerten sich ** Träger zum Bebauungsplan; von den Nachbargemeinden kamen keine Bedenken oder Hinweise.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Das städtebauliche Konzept für das Plangebiet, der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Stand __.______ 202_ sowie textliche Erläuterungen dazu konnten in der Zeit vom __.______ 202_ bis einschließlich __.______ 202_ im Rathaus eingesehen werden. Ergänzend wurde die Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen der Öffentlichkeit am ** in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Termine wurden in der Tagespresse („**er Anzeiger“) angekündigt.
Überarbeitung des Vorentwurfs
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden in die weitere Abwägung einbezogen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde überarbeitet und in den folgenden Punkten geändert: *** Änderung des Geltungsbereichs, Umstellung der Rechtsgrundlage, Auslegungsbeschluss Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ** wurde der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans um die Fläche der **-straße erweitert und festgelegt, dass das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 fortgeführt wird. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf wurde am ** von der Stadtverordnetenversammlung als Grundlage für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Stand __.______ 202_ wurde vom __.______ 202_ bis zum __.______ 202_ öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sowie die Änderung des Geltungsbereichs wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. ** vom __.______ 202_ bekannt gemacht. Bis zum __.______ 202_ gingen ** Stellungnahmen mit Anregungen zum aus gelegten Bebauungsplanentwurf bei der Stadtverwaltung ein.
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom __.______ 202_ von der Planung unterrichtet und zur Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans mit Stand __.______ 202_ aufgefordert. Bis zum __.______ 202_ gingen ** Behördenstellungnahmen bei der Stadtverwaltung ein.
Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf des Bebauungsplans in folgendem Punkt geändert: ***. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Stand ** wurde von der Stadtverordnetenversammlung am ** gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur erneuten Auslegung und Behördenbeteiligung bestimmt. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt wurden, wurde der Auslegungszeitraum auf 14 Tage verkürzt.
Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans mit Stand ** wurde vom ** bis zum ** erneut öffentlich ausgelegt; Ort und Dauer der Auslegung wurden durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. ** vom ** bekannt gemacht. Bis zum ** gingen keine neuen Anregungen von Bürgern ein.
Erneute Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung des Bebauungsplanentwurfs berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom ** zur Stellungnahme zur geänderten Planung aufgefordert. Bis zum ** äußerten sich ** Träger. Die Stellungnahmen wurden in die weitere Abwägung einbezogen. Die textlichen Festsetzung Nr. * und * wurden redaktionell überarbeitet.
Abwägungs- und Festsetzungsbeschluss
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen vorgetragenen Anregungen sowie die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung am __.______ 202_ behandelt. In der gleichen Sitzung wurde der Bebauungsplan in der Fassung vom __.______ 202_ als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.
Genehmigung mit Maßgaben und Auflagen, Beitrittsbeschluss
Die Satzung wurde von der höheren Verwaltungsbehörde durch Schreiben vom ** mit Maßgaben und Auflagen genehmigt. Zur Umsetzung der Maßgaben und Auflagen wurden die Satzung und ihre Begründung überarbeitet. Die Stadtverordnetenversammlung trat den Maßgaben am ** bei. Die höhere Verwaltungsbehörde bestätigte durch Schreiben vom ** die Erfüllung der Maßgaben und Auflagen.
Ausfertigung, öffentliche Bekanntmachung
Der Bebauungsplan wurde am __.______ 202_ ausgefertigt und ist durch ortsübliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. ** vom __.______ 202_ in Kraft getreten.