Bebauungsplan RA 14-2 "Historischer Dorfkern Rangsdorf" - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zum Entwurf

Rangsdorf

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Gemeinde Rangsdorf

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung Rangsdorf hat in öffentlicher Sitzung am 04.07.2023 die Verfahrensfortführung des Bebauungsplanes RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ als Teilplan und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, beschlossen (Beschluss-Nummer BV/2023/712).

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind eine oder mehrere andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten, etwa durch öffentlich zugängliche Lesegeräte oder durch eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen, zur Verfügung zu stellen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung zu geben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen.

Aufgrund einer nicht ausgelegten umweltbezogenen Information erfolgt die Wiederholung der Offenlage. Diese schließt die Auslegung der nicht ausgelegten umweltbezogenen Information, der Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen aus den bisherigen Beteiligungsschritten sowie einige Änderungen in der Planzeichnung und Begründung mit ein. Die Änderungen in Planzeichnung und Begründung sind in einem separaten Dokument dargestellt.

 Alle im Rahmen der bisherigen Beteiligungsschritte abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen behalten ihre Gültigkeit.

Welche Fläche umfasst der Bebauungsplan?

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan RA 14-2 „Historischer Dorfkern Rangsdorf“ umfasst ein ca. 20,8 ha großes Gebiet im westlichen Bereich der Gemeinde.

Im Zentrum des Geltungsbereiches befindet sich der historische Dorfkern der Gemeinde. Die westliche Grenze des Geltungsbereiches wird im Norden von den westlichen Grundstücksgrenzen der Anrainer der Lindenallee und im weiteren Verlauf nach Süden von der Straße Am Strand sowie der südwestlichen Grenze des Flurstücks 173 der Flur 5 von Rangsdorf unter Ausschluss der Fläche, auf der sich das Anglerheim befindet, bis zum Zinnowitzer Weg gebildet. Die äußerste nördliche Grenze bildet die nördliche Grenze des Flurstücks 211 der Flur 5 von Rangsdorf, welches an die Straße Am See angrenzt. Von dort verläuft die Grenze des Geltungsbereiches Richtung Süden mittig auf der Straßenverkehrsfläche der Lindenallee und führt von dort über den Fischerweg Richtung Osten. Vom Fischerweg aus verläuft die Grenze über die Friedensallee Richtung Gartenweg und an diesem entlang bis zum Mühlenweg. Dort führt sie Richtung Süden zur Seebadallee. Unter Auslassung der direkt an die Puschkinstraße angrenzenden Wohngrundstücke und des Grundstückes der katholischen Kirche verläuft sie weiter nach Süden bis zum Kurparkring. Entlang der nördlichen Straßenseite des Kurparkrings führt die Grenze an der nördlichen Grenze des Bebauungsplangebietes RA 21 „Klein-Venedig“ bis zur Birkenallee. Von dort verläuft sie nach Süden zum Zinnowitzer Weg. Dessen nördliche Straßenseite bildet zugleich die Geltungsbereichsgrenze.

Welche Zielstellung hat der Plan?

Ziel des Bebauungsplanes sind die geordnete städtebauliche Entwicklung und der Erhalt des Ortsbildes und des ortstypischen Charakters im Bereich des historischen Dorfkernes und die Schaffung eines Rahmens für eine verträgliche städtebauliche Weiterentwicklung und Sicherung eines belebten Ortszentrums, die Sicherung der Grünflächen am Kurparkring als bedeutendem Bestandteil des Grünzuges vom Rangsdorfer zum Machnower See und eine städtebaulich geordnete Nachnutzung der Sportplatzfläche „Birkenallee“ nach Verlagerung des Sportplatzstandortes.

Ansprechperson

Gemeinde Rangsdorf
Bauamt
Herr Reder
Seebadallee 30
15834 Rangsdorf
E-Mail: bauleitplanung@gv-rangsdorf.de
Tel.: 033708 236 91
Fax: 033708 236 21

Aktuelle Mitteilungen

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03 Anlagen zur Begründung

Sonstige Umweltbezogene Informationen